Kranken-Vollversicherung KomfortKlasse

Privat versichert, hervorragend versorgt


Beitrag und Leistung in perfekter Balance
Mit der KomfortKlasse setzen Sie auf ausgewogenen Versicherungsschutz mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben erstklassiger Versorgung im Krankenhaus profitieren Sie von Top-Zahnarztleistungen. Besonderes Tarif-Extra: Zusätzlich zur erfolgsabhängigen Rückerstattung bekommen Sie mit der Pauschalerstattung bis zu 600 € pro leistungsfreiem Kalenderjahr zurück!

Ihre Vorteile und Kosten
Unsere Leistungen
FAQ
Beitrag und Beratung
Vorteile als Privatpatient in allen Bereichen – mit erstklassiger Versorgung im Krankenhaus
Besonders leistungsstark beim Zahnschutz, bei Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Günstige Beiträge durch Hausarztprinzip bei der ambulanten Behandlung
Individuell sparen durch viele Varianten der Selbstbeteiligung, hohe Beitragsrückerstattung und Pauschalerstattung
Leistungsfähiger Patienten-Rechtsschutz – Hilfe bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern durch Arzt, Pflegepersonal oder Apotheker
 
Infografik: Gesund bleiben zahlt sich aus
Die vernünftige Absicherung
Ihre private Krankenversicherung sollten Sie gezielt auf Ihre Lebensverhältnisse und Ihre finanziellen Möglichkeiten abstimmen. Dazu bietet die KomfortKlasse beste Voraussetzungen – denn sie ist ebenso individuell wie ausbaufähig. Dank zahlreicher Selbstbeteiligungs-Varianten passen Sie Ihre Beiträge gezielt an. Und nach fünf Versicherungsjahren können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung zur besonders leistungsstarken PremiumKlasse wechseln.

Ein vernünftiger Weg, die Beiträge niedrig zu halten, ist die Koordination der Facharztbehandlung durch Ihren Hausarzt. Zudem sparen Sie durch die hohe Beitragsrück- und Pauschalerstattung, wenn Sie gesund bleiben – und sind doch im Krankheitsfall hervorragend abgesichert.

Entscheiden Sie sich für einen ausgewogenen, individuellen Schutz: Mit der ARAG Kranken-Vollversicherung KomfortKlasse!
So viel leistet die Kranken-Vollversicherung KomfortKlasse
Alle Leistungen auf einen Blick
Leistungen Tarif K (KomfortKlasse)
Leistungsdetails
Ambulante Versorgung
 
Ambulante Heilbehandlung
Behandlung als Privatpatient nach dem Hausarztprinzip
100%
100 % Erstattung, wenn die Behandlung durch Allgemeinmediziner (Hausärzte), Fachärzte für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde oder durch Not- oder Bereitschaftsärzte nachgewiesen wird
Aufwendungen für Heilbehandlungen durch oben nicht aufgeführte Ärzte werden ebenfalls zu 100 % erstattet, wenn der Haus- oder Kinderarzt die Weiterbehandlung veranlasst, ansonsten zu 80 %
Behandlung durch Heilpraktiker
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern, bis 500 € im Jahr
80%
80 % Erstattung für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie durch den Heilpraktiker veranlasste Laboruntersuchungen; bis zu 500 € pro Kalenderjahr
Sehhilfen
Leistungsanspruch alle drei Jahre, bis zu 150 €
100%
100 % Erstattung für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen bis zu 150 €
Schutzimpfungen
Keine Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Rückerstattungen
100%
100 % Erstattung für Untersuchungen der gesetzlich eingeführten Programme zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten; 100 % Erstattung für Schutzimpfungen (mit Ausnahme von Reiseimpfungen)
Keine Anrechnung dieser Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen auf die Selbstbeteiligung sowie auf eine Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalerstattung
Medikamente und Hilfsmittel
Mindestens 80%
80 % Erstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Verband-, Heil- und Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 € je Kalenderjahr, darüber hinaus zu 100 %
Ambulante Psychotherapie
Bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr
80%
80 % Erstattung für ambulante Psychotherapie; nach vorheriger Zusage des Versicherers bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr
Stationäre Versorgung
 
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Freie Wahl des Krankenhauses, Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
100%
100 % Erstattung bei stationärer Heilbehandlung im Ein- und Zweibettzimmer einschließlich Entbindung – dies gilt auch für Belegärzte und Beleghebammen sowie für Chefarztbehandlung
Zahnärztliche Versorgung*
 
Zahnbehandlung
z.B. Zahnprophylaxe, Füllungen
100%
 
Zahnersatz
z.B. Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen
80%
 
Inlays
100%
 
Kieferorthopädie
80%
 
Erstattung nach Gebührenordnung
Ärztliche Behandlungen werden im ambulanten und zahnärztlichen Bereich bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung erstattet, im stationären Bereich auch über die Höchstsätze.

Krankenschutz im Ausland
Sie genießen weltweiten Schutz bis zu drei Monaten, in Europa sind Sie zeitlich unbegrenzt abgesichert. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport sind mitversichert. Auch bei einem Krankenhausaufenthalt besteht für Sie voller Versicherungsschutz wie in Deutschland.

Gut zu wissen
Maßgebend für alle Leistungen sind die Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I bis III.
Leistungsfähiger Patienten-Rechtsschutz ohne Mehrbeitrag
Vertrauen ist die Basis des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Für Sie als Patienten ist es besonders schwierig, in der komplizierten Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu Ihrem Recht zu kommen.

Mit einer Kranken-Vollversicherung der ARAG wird Ihre rechtliche Chancengleichheit im Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verbessert: Mit dem leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz sichern Sie Ihr Rechtsschutzrisiko ohne zusätzlichen Mehrbeitrag ab.

Mit dem ARAG Patienten-Rechtsschutz sind für Sie im Rechtsschutzfall Kosten von bis zu 1 Mio. € europaweit abgedeckt. Weltweit übernimmt die ARAG bis zu 100.000 € der anfallenden Kosten für Sie. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an. Auch JuraTel, die bewährte anwaltliche telefonische Erstberatung der ARAG können Sie in Anspruch nehmen: Rund um die Uhr geben Ihnen Rechtsanwälte einen ersten professionellen Rat zu Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern. Die anwaltlichen Beratungsleistungen der ARAG wurden vom TÜV aktuell mit der Spitzennote „sehr gut“ zertifiziert.
Diese exklusiven Service-Leistungen gibt’s obendrauf
Unsere Extras für Sie
Wer sich für die ARAG Kranken-Vollversicherung KomfortKlasse entscheidet, sichert sich zusätzlich den kostenlosen Zugang zu folgenden exklusiven Service-Leistungen.
Gesundheitstelefon – hier antworten Experten auf Ihre Fragen zu Krankheiten, Therapien und Medikamenten. Außerdem erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach Fachärzten oder einer passenden Klinik
ARAG Online Rechts-Service – Ihre umfassende Informationsplattform bei allen Rechtsfragen mit über 800 Dokumenten zum Download
Einige Beispiele:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Widerspruch gegen die Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse
Außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studio-Vertrags
Testament
 
 
PDF-Download
 
Fragen zur Kranken-Vollversicherung KomfortKlasse
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website.
1
Was zeichnet die KomfortKlasse aus?
Das Wichtigste zum vernünftigen Preis
Die ARAG KomfortKlasse (Tarif K) richtet sich als ausgewogener Vollversicherungstarif speziell an Kosten- und Leistungsbewusste – mit überzeugenden Argumenten.
Idealer Schutz für alle, die erstklassige zahnärztliche Leistungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Vorsorgeuntersuchungen umfassend absichern möchten
Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis durch umfangreichen, aber gezielten Schutz in allen wichtigen Bereichen
Die Konsultation von Fachärzten wird vom Hausarzt koordiniert – das hilft, Kosten und damit den Beitrag niedrig zu halten
Einsparmöglichkeiten durch viele Selbstbeteiligungs-Varianten und erfolgsabhängige Beitragsrück- und Pauschalerstattungen
Unkomplizierte Erstattung durch Abrechnungs-Service und ARAG Card
Weltweiter Schutz bis zu drei Monaten, in Europa zeitlich unbegrenzte Absicherung; auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport sind mitversichert
Steigen Ihre Ansprüche, können Sie nach fünf Jahren in den leistungsstärkeren Versicherungsschutz der PremiumKlasse wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten
 
Weitere Informationen über Ihre Absicherung entnehmen Sie bitte der Leistungsseite sowie den dort abrufbaren Versicherungsbedingungen.
2
Welche Selbstbeteiligungs-Varianten bietet die KomfortKlasse?
Viele Möglichkeiten, individueller Schutz
Umfangreicher Schutz bleibt mit der KomfortKlasse bezahlbar– denn je nach Ihren persönlichen Ansprüchen haben Sie beim Beitrag Gestaltungsspielraum. In der ARAG KomfortKlasse stehen Ihnen sechs Selbstbeteiligungsvarianten zur Wahl: 0, 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 €. Ihr Vorteil: Wenn Sie jünger als 21 Jahre sind, reduziert sich die gewählte Selbstbeteiligung auf die Hälfte.

Die Selbstbeteiligung gilt übrigens pro versicherte Person und Kalenderjahr: Sie können also Ihre Beiträge regelmäßig an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen.
3
Was bedeutet das Hausarztprinzip?
Immer angemessen behandelt
Und so funktioniert’s: Der Hausarzt Ihres Vertrauens schätzt ein, ob eine fachärztliche Behandlung angeraten ist. Das nutzt Ihnen, denn es spart Kosten und hilft, Ihre Beiträge niedrig zu halten.

Der Hausarzt ist also in der Regel Ihr erster Ansprechpartner. Er behandelt oder überweist Sie bei Bedarf an einen Facharzt. Nach Überweisung durch den Hausarzt erstatten wir auch für fachärztliche Leistungen volle 100 % im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bestimmte Fachärzte (Kinderarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Not- oder Bereitschaftsarzt) können Sie natürlich ohne vorherigen Hausarztbesuch konsultieren – und erhalten auch in diesem Fall volle 100% Erstattung im Rahmen der GOÄ-Höchstsätze.
4
Welche Wartezeiten gelten bei der KomfortKlasse?
Keine Wartezeiten bei Unfall …
Bei einem Unfall greift Ihr Versicherungsschutz sofort und in vollem Umfang.

… und bei ärztlichem Bericht oder Bestehen einer Vorversicherung
Wenn vor Versicherungsbeginn bereits eine Vollversicherung bestand (egal ob gesetzlich oder privat), können die Wartezeiten durch Anrechnung dieser Vorversicherungszeit entfallen. Außerdem kann Ihnen die Wartezeit erlassen werden, wenn uns ein entsprechender ärztlicher Untersuchungsbericht vorliegt.

Drei bis acht Monate Leistungsbeschränkung
Während der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten werden ansonsten keine Kosten für ambulante oder stationäre Leistungen übernommen. Das gilt sowohl für Zahnbehandlung als auch für Leistungen wie Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Brille, Massagen etc. oder für Behandlungen im Krankenhaus.

Die besonderen Wartezeiten betragen acht Monate. Sie gelten für Zahnersatz, Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlung und Entbindung.
5
Wie funktionieren die Beitragsrück- und Pauschalerstattung?
Gesund bleiben zahlt sich doppelt aus
Wer keine Leistungen in Anspruch nehmen muss, hat doppelt Grund zur Freude: Denn die ARAG belohnt Sie bei der KomfortKlasse mit hohen Rückerstattungen, wenn Sie gesund bleiben. Diese freiwillige Extraleistung der ARAG zahlt sich aus: Im günstigsten Fall erhalten Sie bei Leistungsfreiheit bis zu 1,8 Monatsbeiträge zurück (Stand 2011).

Zusätzlich erstatten wir einen Pauschalbetrag für leistungsfreie Zeiten. Mit dieser Pauschalerstattung können Sie kleinere Rechnungsbeträge selbst begleichen, ohne Ihre Beitragsrückerstattung zu gefährden. Die Pauschalerstattung richtet sich nach der gewählten Selbstbeteiligung und beträgt pro Kalenderjahr
600 € in der Selbstbeteiligungsstufe 0 € (K0) und
300 € in der Selbstbeteiligungsstufe 300 € (K300).
 
Für Personen unter 21 Jahren wird jeweils die Hälfte dieser Beträge gewährt.
6
Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen?
Der Chef zahlt mit
Sie sind angestellt? Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten für Ihre private Vollversicherung. Als Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie 50 % Ihres monatlichen Beitrages, maximal jedoch die Hälfte des Durchschnittsbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
7
Sind die Beiträge abhängig vom Einkommen?
Beiträge sind einkommensunabhängig
Die Beiträge bei der privaten Kranken-Vollversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und ggf. nach dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.
8
Ist die Familie automatisch mitversichert?
Zusätzliche Absicherung ist nötig
Bei der privaten Kranken-Vollversicherung muss jede versicherte Person einzeln Beiträge entrichten. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind diese aber relativ gering.
9
Wann kann ich den Patienten-Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Sinnvolle Absicherung
Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern z.B. auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments.

Als Behandlungsfehler wird die unangemessene, nicht sorgfältig genug durchgeführte, falsche oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Wurden Sie durch den Arzt unzureichend über Erforderlichkeit und Risiken der Behandlung informiert, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten – Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern übrigens auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste.
10
Wie funktioniert der Umstieg auf einen leistungsfähigeren Tarif?
Einfach zu mehr Leistung
Aus hohen Ansprüchen werden höchste – auch bei den Leistungen Ihrer Krankenversicherung. Da ist die KomfortKlasse ganz flexibel: Nach fünf Jahren können Sie sehr einfach zum leistungsstärkeren Versicherungsschutz der PremiumKlasse wechseln. Ohne erneute Gesundheitsprüfung und ganz ohne Wartezeiten!

Und mit dem neuen Optionstarif FlexiPro können die möglichen Zeitpunkte der Optionsausübung jetzt noch flexibler erweitert werden. Jährlich zum 1.1. eines Jahres und maximal 10 Jahre nach Versicherungsbeginn. Bei Ausübung der Option können Sie in alle Tarifkombinationen der PremiumKlasse wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Vorversicherungszeit.
11
Welche Vorteile bieten Abrechnungs-Service und ARAG Card?
Der Abrechnungs-Service: Wir machen’s einfach
Die ARAG entlastet Sie mit einem speziellen Abrechnungs-Service. Auf Wunsch überweisen wir Ihre Rechnungsbeträge direkt an die Ärzte und Krankenhäuser. So ersparen wir Ihnen den umständlichen Weg, selbst den Rechnungsbetrag zu bezahlen, um ihn dann später erstattet zu bekommen.

ARAG Card: Das gewisse Extra
Noch unkomplizierter geht es mit der ARAG Card. Die Krankenhäuser rechnen die Krankenhausleistungen und die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab – ohne Kostenübernahmeantrag und ohne Vorauszahlung! Ihre persönliche ARAG Card erhalten Sie nach Versicherungsabschluss.
 
Berechnen oder beraten lassen – ganz nach Wunsch!
Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag unverbindlich berechnen, sich näher informieren oder gleich abschließen? Hier erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Wege – Schritt für Schritt!


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